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Ablegereife und Überprüfung von PAS

Gemäß BGR 198 ist die Benutzungsdauer von Persönlicher Absturz Schutzausrüstung (PAS) von den Einsatzbedingungen abhängig, wobei die Angaben der Gebrauchsanleitungen zu beachten sind. Bei sehr intensiver Nutzung kann in der Regel die maximale Nutzungsdauer nicht erreicht werden. Aus Chemiefasern hergestellte Gurte und Seile unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, beispielsweise durch ultraviolette Strahlung sowie durch klimatische und andere Umwelteinflüsse. Zusätzlich können sich die Weichmacher in den textilen Materialien der PAS mit der Zeit verflüchtigen, was auch ohne Nutzung der Ausrüstung zu Versprödung führen kann. Dadurch entstehen teilweise nicht sichtbare Schäden am Material.
So darf PAS keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinflussen. Hierzu zählen beispielsweise die Einwirkung von aggressiven Stoffen wie Säuren, Laugen, Putzmittel, Lötwasser oder Öle, Funkenflug, oder dauerhaft extreme Temperaturen. Die Lagerung sollte trocken, bei Raumtemperatur, und vor Sonneneinstrahlung geschützt erfolgen, am Besten in Gerätebeuteln oder Koffern um die Ausrüstung vor Kontakt mit scharfen Gegenständen zu schützen.
Nach den bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen von folgender Benutzungsdauer ausgegangen werden: Bei ordnungsgemäßer Lagerung und einer Lagerzeit bis max. 2 Jahren, sollten ab Ersteinsatz Gurte daher nach maximal 8 Jahren, Seile nach maximal 6 Jahren ausgetauscht werden. Eine Gesamtnutzungsdauer von 10 Jahren ist möglich, wenn die Produkte einem Benutzer zugeordnet sind, der diese nicht übermäßig einsetzt, stets sorgfältig behandelt und die gesamte Nutzungshistorie des Produktes kennt.
Zu beachten ist, dass es sich dabei um die Nutzungsdauer handelt, die ab Ersteinsatz gerechnet wird. Ein PAS Produkt das vorher bis zu einem Jahr im Lager des Herstellers, eines Händlers oder einem Materialdepot gelagert wurde, hat daher bei ordnungsgemäßer Lagerung immer noch die volle Lebensdauer.
Um die Sicherheit des Benutzers zu gewährleisten, müssen Haltegurte, Auffanggurte und Sicherheitsseile mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen (vgl. BGR 198) geprüft werden. Darüber hinaus können jedoch jährlich weitere Prüfungen erforderlich sein, wenn die Produkte negativen äußeren Einflüssen ausgesetzt waren oder häufig benutzt wurden. Der Sachkundige kann vom Unternehmen selbst gestellt werden indem er in Seminaren und Schulungen nach BGG 906, die direkt vom Hersteller angeboten werden, das nötige Fachwissen erwirbt. Bei der Prüfung der PAS ist auf vielfältige Schadensbilder zu achten. So erfolgt eine Sichtprüfung auf sichtbare Verschmutzungen durch Farbe oder Öl, Verletzungen des Materials wie Seilabrieb oder beschädigte Gurtbänder und die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung. Zusätzlich werden alle Komponenten der Schutzausrüstung auf ihre Funktion geprüft. Die Prüfung hat nach den Vorschriften des Herstellers zu erfolgen und muss dokumentiert werden.
Alternativ zur eigenständigen Prüfung im Unternehmen können alle Produkte zur Revision direkt zum Hersteller (beispielsweise SKYLOTEC) geschickt werden. Hier werden vor Ort alle relevanten Prüfungen vorgenommen und eventuell erforderliche Reparaturen durchgeführt.



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